Rechtsquellen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Republik Kroatien (CROSBI ID 141427)
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Maganić Aleksandra
njemački
Rechtsquellen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Republik Kroatien
Wenn man von Rechtsquellen der freiwilligen Gerichtsbarkeit spricht, ist die Situation in der Republik Kroatien so spezifisch, dass sie mit keinem der bisher bekannten Modelle der freiwilligen Gerichtsbarkeit verglichen werden könnte. Die Tatsache selbst, dass sich in Kroatien immer noch das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus dem Jahre 1934 (im weiteren: ZVP) in Kraft befinden, ist nicht besonders interessant in Beziehung auf die Zeit, aus der diese Regelung stammt. Zum Vergleich: Die erste Kodifikation der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Österreich aus dem Jahr 1854 war bis vor kurzem in Kraft, und auch das deutsche Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit aus dem Jahr 1898 hat immer noch – wenngleich mit vielen zwischenzeitlichen Änderungen - Gültigkeit. Was in Kroatien im Vergleich zu den angeführten Kodifikationen der freiwilligen Gerichtsbarkeit erstaunen kann, ist der Umfang der Anwendung des FGG, die im Laufe der geschichtlichen Entwicklung der kroatischen freiwilligen Gerichtsbarkeit einen ganz spezifischen und ungewöhnlichen Rechtsweg gegangen ist. Die Problematik der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kroatien kann nicht verstanden werden, ohne einen kurzen Blick in die historische Entwicklung zu werfen, die die freiwillige Gerichtsbarkeit auf diesem Gebiet in verschiedenen staatlich-rechtlichen Rahmen eingenommen hatte.
Rechtsquellen; Freiwillige Gerichtsbarkeit
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engleski
Source of non-contentious procedural law
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source of law; non-contentious proceeding
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